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 Rechte und Pflichten

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Conroy
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Conroy


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BeitragThema: Rechte und Pflichten   Rechte und Pflichten EmptySo Jun 07, 2009 11:39 pm

Ein Pergament wurde entrollt und auf eine Marmortafel geschlagen,
welches das Zusammenleben der Freien Soldaten regeln und bestimmen sollte.
So mögt ihr diese Worte aufmerksam lesen und verinnerlichen:

§ 1 Spielspaß & Fairplay
(1) Es ist darauf zu achten, dass der Spielspaß im Vordergrund steht.
Die Allianz sollte nicht zum Schutzschild für einzelne Spieler gemacht werden.
(2) Von allen Mitgliedern wird Höflichkeit erwartet.
Dies betrifft sowohl die Umgangsformen in der internen Kommunikation
als auch die Kontakte zur Außenwelt und zur Alternativwelt (real life).
Beleidigungen werden nicht geduldet.

§ 2 Die Allianz
(1) Die Allianz wird für die Ewigkeit geschmiedet,
zumindest aber bis zum Untergang der Welt.
Die Mitglieder haben der Allianz in guten wie in schlechten Zeiten treu zur Seite zu stehen.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Allianz durch aktive Spielweise zu fördern.
(2) Allianzhopping ist unerwünscht und wird auch nicht durch die Allianzleitung geduldet.
(3) Die Allianzleitung behält sich vor, Mitglieder aus wichtigem Grund aus der Allianz auszuschließen.

§ 3 Aktivität
(1) Von allen Spielern wird höchstmögliche Aktivität bis hin zur Selbstaufopferung erwartet.
Dies beinhaltet Aktivität als Spieler, als Sitter, im Forum.
(2) Spieler mit mangelnder Aktivität müssen sich vor der Allianzleitung rechtfertigen.
Die Allianzleitung hat das Recht, inaktive Spieler aus der Allianz auszuschließen.
(3) Jeder Spieler ist verpflichtet, das Forum regelmäßig zu besuchen.
Spieler, die länger als 7 Tage dem Forum fernbleiben, sind aufgefordert,
die Abwesenheit vorher anzukündigen und zu begründen.
(4) Jeder Spieler ist verpflichtet, für ein gesundes Wachstum der Base zu sorgen.
Richtlinien dazu werden ggf. von der Allianzleitung erlassen.

§ 4 Hilfe
(1) Mitglieder, die gefarmt oder schuldlos angegriffen werden,
bekommen natürlich die volle Unterstützung durch alle Allianzmitglieder.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Allianzmitglied einen deutlich
stärkeren Spieler oder einen Spieler einer deutlich stärkeren Allianz ohne
vorherige Absprache angreift.
(3) Wer angegriffen wird, ist verpflichtet, dies im Allianzforum an geeigneter
Stelle und unter Beachtung der dafür durch die Allianzleitung erlassenen Richtlinien zu melden.

§ 5 Handeln
Innerhalb der Allianz und mit BND-Partnern wird gerecht getauscht, also 1:1!

§ 6 Förderung
(1) Das Wohlergehen aller Mitglieder liegt im Interesse der Allianz.
(2) Bei Notwendigkeit werden einzelne Mitglieder durch die Allianz unterstützt und gefördert.
(3) Von allen Mitgliedern wird erwartet, sich an diesen Maßnahmen nach Kräften zu beteiligen

§ 7 Militäraktionen
(1) Alle Mitglieder der Allianz sind verpflichtet, für einen ausgewogenen Truppenbestand zu sorgen.
Richtlinien werden ggf. von der Allianzleitung erlassen.
(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an Militäraktionen der Allianz nach Kräften zu beteiligen.

§ 8 Politik
(1) Verträge sollen der Allianz helfen.
(2) Mitglieder sind berechtigt, sinnvolle Vorschläge dem Rat zu unterbreiten.
(3) Von der Allianzleitung befürwortete Vorschläge werden von allen Mitgliedern
mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(4) Die Allianzmitglieder haben einmal geschlossene Verträge bedingungslos zu respektieren.
Dabei hat Allianzdiplomatie unbedingten Vorrang vor privaten Übereinkünften.
(5) Während laufender Verhandlungen mit fremden Allianzen gilt ein temporärer Nichtangriffspakt.
(6) Verstöße werden durch die Allianzführung geahndet.
In schweren Fällen erfolgt ein Ausschluss aus der Allianz und ggf. das Entfernen aus dem Spiel.

§ 9 Neue Mitglieder
(1) Vorschläge zur Anwerbung neuer Mitglieder können von jedem Mitglied gemacht werden.
(2) Entscheidungen über Bewerbungen neuer Spieler werden von der
Allianzleitung nach interner Beratung getroffen.
(3) Dabei steht der Nutzen für die Allianz im Vordergrund.
Besonderes Augenmerk gilt dabei hoher Aktivität, zumindest durchschnittlicher
Einwohnerzahl und zur Allianz passender geographischer Lage.

§ 10 Sanktionen
(1) Bei Verstößen gegen die §§1 bis 10 greift die Allianzleitung erbarmungslos durch.
(2) Sanktionen reichen von öffentlicher Maßregelung über den Ausschluss aus der Allianz
bis zum Amoklauf der gesamten Allianz.
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